Ihr Kunde kauft oder verkauft eine Immobilie, doch die Umschreibung der Versicherung zieht sich, weil die Eintragung im Grundbuch noch nicht abschließend erfolgt ist?
Die SV hat für dieses Szenario eine unkomplizierte und transparente Lösung für alle Parteien geschaffen.
Mit unserer Übergabevereinbarung kann der Versicherungsvertrag, auch ohne abgeschlossene Grundbucheintragung, auf den Erwerber umgeschrieben werden. Die Voraussetzung hierfür ist das beiderseitige Einverständnis von Verkäufer und Erwerber.
Beschleunigen Sie die Übertragung des Versicherungsvertrags mit der Übergabevereinbarung - egal ob Wohngebäude oder Firmenobjekt.
Zugriff auf das Dokument erhalten Sie hier.