Seit dem 1. Juli 2026 müssen Verkaufsstellen ausgediente E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer kostenlos zurücknehmen. Für Kioske, Tankstellen, Tabakläden und weitere Händler stellt sich damit auch die Frage, wie die Geräte bis zur Entsorgung sicher gelagert werden können.
Denn die verbauten Akkus und mögliche Reste brennbarer Flüssigkeiten bergen ein Brandrisiko. Wir zeigen, auf welche Maßnahmen Sie betroffene Gewerbekunden hinweisen sollten.
Was die neue Rücknahmepflicht bedeutet
Die Rücknahmepflicht gilt für Verkaufsstellen, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer im Sortiment führen oder innerhalb der vergangenen sechs Monate geführt haben. Dabei spielt die Größe der Verkaufsfläche keine Rolle. Die Rückgabe muss kostenlos und unabhängig davon möglich sein, ob ein neues Gerät gekauft wird. (ElektroG §17)
Die Regelung betrifft sowohl Einweg- als auch Mehrweggeräte. Die Verkaufsstellen müssen außerdem gut sichtbar über die Rückgabemöglichkeit informieren und die Rücknahmestelle entsprechend kennzeichnen.
Für Händler bedeutet das, geeignete Abläufe für Annahme, Zwischenlagerung und Entsorgung einzurichten.
Gesetzliche Anforderungen und Brandschutzvorgaben der SV
Neben der gesetzlichen Rücknahmepflicht gelten auch rechtliche Anforderungen an die sichere Erfassung der Altgeräte. Die Sammelbehälter müssen so befüllt werden, dass Beschädigungen der Geräte, das Austreten von Schadstoffen und die Entstehung von Brandrisiken vermieden werden. Eine mechanische Verdichtung der Altgeräte ist nicht zulässig.
Die nachfolgenden konkreten Maßnahmen zur Zwischenlagerung entsprechen den Brandschutzanforderungen der SV. Abhängig vom Betrieb, dem Standort und den örtlichen Gegebenheiten können weitere behördliche, baurechtliche oder arbeitsschutzrechtliche Vorgaben hinzukommen.
Lagerung während der Öffnungszeiten
Während des laufenden Betriebs sollten zurückgenommene E-Zigaretten ausschließlich in einem geeigneten Sicherheitsbehälter in F90-Ausführung gesammelt werden. Dieser schützt davor, dass ein entstehender Brand auf das Gebäude oder die Einrichtung übergreift.
Der Behälter sollte so aufgestellt werden, dass Flucht- und Rettungswege nicht beeinträchtigt werden.
Lagerung nach Betriebsschluss
Für die Lagerung außerhalb der Öffnungszeiten kommt es auf die vorhandene Brandschutztechnik an:
Mit Brandmelde- bzw. Sprinkleranlage: Die Geräte können innerhalb des Gebäudes in einem geeigneten Sicherheitsbehälter verbleiben.
Ohne Brandmeldeanlage: Der Behälter muss vor Betriebsschluss entleert werden. Die Geräte sind anschließend entsprechend den Vorgaben für eine dauerhafte oder nächtliche Außenlagerung unterzubringen.
Anforderungen an die Außenlagerung
Für eine dauerhafte oder nächtliche Lagerung sollte eine Außenlagerung möglich sein. Dabei gelten folgende Anforderungen:
Verwendung eines nicht brennbaren Behälters,
mindestens zehn Meter Abstand zum Gebäude,
bei Tankstellen zusätzlich mindestens zehn Meter Abstand zu Zapfsäulen, Tankstellentechnik und weiteren gefährdeten Bereichen.
Damit soll verhindert werden, dass ein Brand auf Gebäude oder technische Anlagen übergreift.
Nichtbeachtung kann eine Gefahrerhöhung darstellen
Werden die Brandschutzanforderungen nicht eingehalten, kann dies eine Gefahrerhöhung darstellen. Für Maklerinnen und Makler ist es daher sinnvoll, betroffene Kunden frühzeitig auf die veränderten Abläufe anzusprechen und die sichere Zwischenlagerung zu thematisieren.
Komplettlösung über einen Entsorger
Die SV empfiehlt, einen zertifizierten Entsorgungsdienstleister einzubinden. Eine Komplettlösung kann die Bereitstellung geeigneter Sammelbehälter, die regelmäßige Abholung und die fachgerechte Entsorgung umfassen.
Dadurch reduzieren Betreiber nicht nur den organisatorischen Aufwand. Auch lange Lagerzeiten und größere Ansammlungen zurückgenommener Geräte im oder am Betrieb lassen sich vermeiden.
Tankstellen und Tabakläden werden von der SV grundsätzlich nur nach vorheriger Anfrage versichert. Unabhängig davon möchten wir für das Brandrisiko sensibilisieren und Sie dabei unterstützen, betroffene Gewerbekunden frühzeitig anzusprechen.