Bauherren-Rechtsschutz für privat genutzte Bauvorhaben

Ob Neubau, Umbau oder Sanierung: Bei Bauvorhaben kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Über die ÖRAG bietet die SV eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung an, die Mandanten bei privat genutzten Objekten schützt.

März 2020

 

Ob Neubau, Umbau oder Sanierung: Bei Bauvorhaben kommt es immer wieder zu Streitigkeiten. Über die ÖRAG bietet die SV eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung an, die Mandanten bei privat genutzten Objekten schützt.

Der Bauherren-Rechtsschutz ist eine sinnvolle Ergänzung zu den verbreiteten Deckungen wie der Bauherrenhaftpflicht sowie der Bauleistungsversicherung, zumal klassische Rechtsschutzversicherungen private Bauvorhaben in der Regel nicht mit abdecken. Die Fälle, in denen rechtlicher Beistand sinnvoll ist, sind dabei vielseitig. Mal geht es um den Kostenvoranschlag übersteigende Abschlussrechnungen, Mängel am Bau oder um Fehler in der Statik. Neben dem Ärger und Streit entstehen angesichts der häufig hohen Streitwerte entsprechend hohe Kosten für Anwälte, Sachverständige etc., die über den Bauherren-Rechtsschutz der ÖRAG abgesichert werden können. Mandanten profitieren zudem von einem großen Netzwerk an Rechtsanwälten, auf das über die ÖRAG zurückgegriffen werden kann. Auch lassen sich über erfahrene Anwälte manchmal gerichtliche Auseinandersetzungen im Vorfeld vermeiden, wenn über die Positionen und Erfolgsaussichten gesprochen wird. Versicherbar sind private Bauvorhaben. Wir haben für Sie den Weg vom Angebot bis zur Deckung durch Bündelung der üblichen Produktkombinationen vereinfacht.

Versicherte Risikobereiche

Erwerb oder Errichtung eines Neubaus, Um- und Ausbau sowie Sanierung von privat genutzten Objekten in Deutschland wie Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser inkl. Einliegerwohnung, Mehrfamilienhäuser mit bis zu vier Wohneinheiten, Ferienwohnungen bzw. Ferienhäuser. Wir übernehmen die Kosten für: Anwalt, Gericht, Sachverständige, Zeugen, Reisekosten und Vollstreckung.

Eckdaten auf einen Blick

  1. Der Versicherungsbeginn des Rechtsschutz-Vertrags muss vor Beginn der Bau- bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen. Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich.
  2. Die Versicherungslaufzeit beträgt fünf Jahre. Der Vertrag endet danach automatisch.
  3. Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro je Rechtsschutzfall.
  4. Die Selbstbeteiligung beträgt 250 Euro.
  5. Keine Wartezeit.