Update: Versicherungsschutz für selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Update: Versicherungsschutz für selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Mai 2024

Kurz und knackig informieren wir Sie über die neuesten Entwicklungen im Versicherungsschutz für selbstfahrende Arbeitsmaschinen (6 km/h - 20 km/h bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit).

 

Nach dem medialen Aufschrei in 2023 über eine geplante Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie z.B. Gabelstapler, kann vorerst Entwarnung gegeben werden:

 

Die Bundesregierung hat die Umsetzung einer Versicherungspflicht vorerst gestoppt. Damit gelten für diese Maschinen weiterhin die gleichen Regelungen in Bezug auf die Mitversicherung in den Betriebs- und Privat-Haftpflicht-Versicherungen.

 

Auch die SV bietet somit weiterhin die passende Deckung hierfür im Rahmen der bestehenden Versicherungsprodukte.

 

Bei Fragen oder Angebotsanfragen zur Betriebs-Haftpflicht-Versicherung sprechen Sie gern Ihre Maklerbetreuung an.