Bevor es 'brenzlig' wird! Organisatorischer und technischer Brandschutz im Blickpunkt

Die SV SparkassenVersicherung AG befasst sich seit ihrer Gründung 1758 (damals als Badische Gebäudeversicherung) mit der Risikobeurteilung, dem Suchen und Umsetzen von Produktlösungen sowie mit der Schadenregulierung und Schadenverhütung.

Juni 2020

Die SV SparkassenVersicherung AG befasst sich seit ihrer Gründung 1758 (damals als Badische Gebäudeversicherung) mit der Risikobeurteilung, dem Suchen und Umsetzen von Produktlösungen sowie mit der Schadenregulierung und Schadenverhütung.

Wir möchten Sie auch weiterhin darin unterstützen, dass die vom Kunden geschaffenen Werte risikogerecht abgesichert und versichert sind. In diesem Zusammenhang wollen wir Sie und unsere gemeinsamen Kunden heute zu sicherheitsrelevanten Themen ansprechen.

Am Wochenende kam es zu einem Brand in einer Lagerhalle. Beim Eintreffen der Feuerwehr stand das Gebäude bereits im Vollbrand. Die Einsatzkräfte benötigten mehrere Stunden, um den Übergriff der Flammen auf die angrenzenden Büro- und Produktionsgebäude zu verhindern und den Brand unter Kontrolle zu bringen. Der Einsatzleiter bestätigte später, dass ohne geschlossene Brandschutztür das Feuer in den Hauptbetrieb eingedrungen wäre. Brandursache: Ein Funke im Abluftkanal. Dieser hatte Staubablagerungen entzündet und der Entstehungsbrand vergrößerte sich rasant über die Abluftleitungen durch den 'Kamineffekt'.

Glück im Unglück hatte der Unternehmer in unserem Beispiel. Der bauliche Brandschutz hat funktioniert. Der Schaden blieb auf die Lagerhalle begrenzt und der größte Teil seines Betriebs unbeschädigt. Die Produktion konnte weiterlaufen und die Kunden zuverlässig beliefert werden.

Laut den Statistiken der Versicherungswirtschaft, führt durchschnittlich etwa jeder dritte Brand zu einem Sachschaden von mindestens 500.000 Euro. Dabei entstehen rund 70 Prozent dieser Sachschäden durch Brandrauch. Die meisten zu beklagenden Brandtoten werden nicht Opfer des Feuers, sondern des Rauchs.

Brandschutz ist Sache der Firmenleitung. Um einem Brand entgegenzuwirken, haben Unternehmer zahlreiche Möglichkeiten. Die Unternehmen können auf die Kompetenz des Brandschutzbeauftragten oder von externen Sachverständigen zurückgreifen. Beide beraten zu den Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes. Wichtig ist jedoch, dass sich alle Planungen ergänzen, ineinandergreifen und die Schnittstellen geklärt werden. Wird Brandschutz im Unternehmen gelebt, stehen die Chancen gut, dass im Brandfall die technischen Vorkehrungen greifen und jeder im Unternehmen weiß, was er zu tun hat.

Zu den häufigsten Brandursachen - wie in unserem Beispiel - zählen immer noch technische Defekte, insbesondere an elektrischen Einrichtungen. Auch feuergefährliche Arbeiten, offenes Feuer, Brandstiftung und allem voran, menschliches Fehlverhalten, sind in den Ursachenstatistiken ganz oben zu finden.

Brandschutztüren oder -tore dürfen nämlich nicht beispielsweise durch Verkeilen oder Festbinden blockiert werden. Müssen solche Türen während der Betriebszeit offengehalten werden, dürfen hierfür nur bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen benutzt werden, die im Brandfall selbsttätig auslösen. Diese Türen sind Teil einer Brand- oder Komplextrennwand und sollen die Weiterleitung von Feuer und Rauch in den nächsten Brandabschnitt verhindern. Brandschutztüren müssen auf jeden Fall als solche gekennzeichnet sein und in der betriebsfreien Zeit geschlossen gehalten werden.

Weitgehend unbekannt ist, dass Brandschutztüren mit all ihren Teilen wie Zarge, Türblatt, Beschlägen und Schloss eine Gesamtheit bilden und als solche geprüft werden. Daher werden sie vom Hersteller immer als Einheit geliefert, nach Herstellervorschrift eingebaut und dürfen nicht verändert werden. Schon ein aufgeklebtes Bild oder ein neuer Anstrich könnte die Zulassung der Tür gefährden. Im Zweifel muss eine Veränderung im Vorfeld geklärt werden. Wichtig ist, dass die Brandschutztüren im Betrieb regelmäßig kontrolliert und gewartet werden. Optimalerweise werden die Termine in einem Prüfbuch vermerkt.

Verpackungsmaterial, Kopierer, alle Gegenstände, die in Rettungswegen stehen, sind nicht nur unnötige Brandlasten. Sie behindern im Ernstfall auch die Feuerwehr bei einem Innenangriff und gefährden zudem Flüchtende. Daher ist es in diesem Zusammenhang wichtig, unnötige Brandlasten zu entfernen.

Rauchen verboten

Zigaretten stellen nicht nur eine potenzielle Zündquelle für Schadenfeuer dar. Die Arbeitsstättenverordnung soll auch nichtrauchende Beschäftigte am Arbeitsplatz vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Trotzdem treffen die Ingenieure des Risikoservice bei Ortsbesichtigungen immer wieder "wilde" Raucherplätze an. Aufgrund der Gefährdungen sollte in den Betrieben das Rauchen verboten sein. Um heimliches Rauchen zu verhindern, muss eine entsprechende Kennzeichnung gut sichtbar an geeigneten Stellen angebracht werden. Es hat sich bewährt, außerhalb der gekennzeichneten Rauchverbotszonen, Raucherbereiche einzurichten.

Nichtbrennbare Aschenbecher, z. B. aus Metall, in einem Raum, der außerdem aus nichtbrennbaren Materialien besteht, sorgen für weiteren Schutz.

Häufigste Brandursache: Defekte elektrische Anlagen

Die Statistik des IFS zeigt, dass Mängel an elektrischen Anlagen zu den häufigsten Brandursachen zählen. Oft sind es kleine Ursachen, die zu einem großen Schaden führen:

  1. Mangelhafte Leiteranschlüsse/ -verbindungen
  2. Geknickte oder gequetschte Leitungen
  3. Fehlende Isolierungen
  4. Defekte Betriebsmittel

Wenn gefährliche Kriechströme oder überlastete Leiter die Umgebung erhitzten, kann ein Brand entstehen. Daher halten die Risikoingenieure der SV SparkassenVersicherung aus brandschutztechnischer Sicht die Prüfung der elektrischen Anlagen durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen für dringend erforderlich. Über die Prüfung muss ein Befundschein ausgestellt werden. Darin führt der Prüfer die festgestellten Mängel auf. Gravierende Abweichungen werden mit einer Frist versehen, in der die Mängel beseitigt werden müssen. Der Befundschein soll dem Versicherer vorgelegt werden.

Die Prüfungen auf der Grundlage der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV V3 (früher BGV A3) ergeben sich aus dem Schutz von Personen vor Unfällen. Die Prüfung muss der Unternehmer immer vornehmen lassen, sobald er auch nur einen Mitarbeiter im Betrieb hat. Bei diesen Prüfungen werden alle ortsveränderlichen Geräte, die in einem Betrieb vorhanden sind, speziell auf die Betriebssicherheit überprüft.

Mitarbeiter schulen - wichtige Aufgabe der Geschäftsleitung

Im günstigsten Fall können effektive und beherzte Handlungen einen Entstehungsbrand eindämmen oder sogar löschen. Damit wird eine Brandweiterleitung verhindert. Das oberste Gebot lautet aber: Niemand sollte sich beim Löschversuch in Gefahr bringen.

Vielleicht ist es aber schon zu spät und der Vollbrand hat sich bereits entwickelt? Auch in diesem Fall müssen die Mitarbeiter wissen, was zu tun ist. Deshalb schreibt der Gesetzgeber den Arbeitgebern vor, seine Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr oder bei Veränderungen im Aufgabenbereich zum Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Die Unterweisungen müssen in regelmäßigen Abständen (max. im Zweijahresrhythmus) wiederholt und dokumentiert werden. Grau ist alle Theorie: Gut beraten ist, wer in die Schulungen eine praktische Übung am Feuerlöscher mit einfließen lässt.

Feuerlöscher auf die Nutzung abstimmen

Jeder Mitarbeiter ist dazu angehalten, im Brandfall erste Maßnahmen zu ergreifen. Dazu muss er die Standorte der Feuerlöscher in seinem Arbeitsbereich kennen. Am besten sind im Umkreis von rund 20 Metern die Handgeräte zu erreichen. Und natürlich muss man auch noch wissen, wie der Feuerlöscher funktioniert. Die Anzahl und die Gesamt-Löschmenge der Feuerlöscher ist vom Betrieb selbst abhängig. Mit größer werdender Fläche steigt die Löschmittelmenge. Auch die Nutzung, also die Betriebsart, ist maßgeblich an der Berechnung beteiligt.
Die Standorte der Feuerlöscher müssen gut sichtbar mit dem Brandschutzzeichen „Feuerlöscher“ gekennzeichnet werden.

Arbeitgeber verantwortlich

Brandschutz geht zwar jeden an: Im Unternehmen trägt aber die Geschäftsleitung die Verantwortung für die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen. Wichtig ist, dass alles reibungslos ineinandergreift und jeder über das Verhalten im Brandfall Bescheid weiß.

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Unternehmer dazu, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Auf dieser Grundlage werden entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Aus eigenem Interesse kann jedoch jeder mehr für die Sicherheit und den Fortbestand des Betriebs tun.

Nutzen Sie die Dienstleistung unseres Risikoservice mit den eigenen Brandschutzprofis und Risikoingenieuren. Diese führen eine individuelle Beratung und Schwachstellenanalyse vor Ort durch.

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot. Kommen Sie auf uns zu! Ihr Maklerbetreuer steht Ihnen für die Koordination gerne zur Verfügung.

Annerose Brockmeier
Risikoservice Wiesbaden