Mailingaktion 2026: Erweiterte Absicherung bei Nässeschäden durch undichte Fugen - Anmeldung notwendig

März 2026

Im April startet die SV eine neue Mailingaktion zum Einschluss der Fugenschadenklausel. Damit können PrivatSchutz-Kundinnen und Kunden eine wichtige Deckungslücke schließen. Nässeschäden durch undichte Fugen fallen gemäß BHG-Urteil von 2021 nicht mehr pauschal unter die Deckung der Gefahr Leitungswasser. 

Wer wird angeschrieben? 

Alle PrivatSchutz-Kunden, deren Gebäude-Leitungswasserversicherung die Klausel noch nicht enthält. 

Nicht berücksichtigt werden u. a. Sonder-/Rahmenverträge, Verträge ohne Dauernachlass, der Tarif PrivatSchutz 2021/5.0 sowie Verträge mit Beginn ab 2025. Die vollständige Liste der betroffenen Verträge steht im E-Postfach im Maklerportal bereit. 

Was umfasst das Angebot? 

  • Einschluss der Fugenschadenklausel 

  • 10 % Zuschlag auf den Leitungswasserbeitrag 

  • Verlängerung um drei Jahre 

  • Bei bestehender Hausratversicherung: beitragsfreier Einschluss auch dort 

Ablauf & Fristen 

Der Versand an die Versicherungsnehmer erfolgt am 15., 17., 23. und 27. April 2026. 
Rücksendeschluss für den Aktionsantrag durch die Versicherungsnehmer ist der 05.06.2026

Ihre Anmeldung wird benötigt! 

Sofern Sie Verträge des Aktionsbestands betreuen, haben sie über das E-Postfach des Maklerportals am 18.03.2026 eine Liste mit den betroffenen Verträgen erhalten. Die Datei hat die Bezeichnung MAKL_Vermittlernummer_FUG_26_PS_20260310. 

Damit wir unsere gemeinsamen Kunden anschreiben können, benötigen wir Ihre Zustimmung.  
Anmeldungen zur Teilnahme sind bis 31.03.2026 unter https://sv-makler.de/web/maklerportal/silikonfugenmailing_2026 möglich.