Neu: Die SV IndustriePolice 2.1

Ab dem 12.09. ist die neue Version 2.1 der SV IndustriePolice verfügbar. Erfahren Sie, um welche Änderungen es sich handelt.

September 2022

Ab dem 12.09. ist die neue Version 2.1 der SV IndustriePolice verfügbar. Erfahren Sie, um welche Änderungen es sich handelt.
 

Für industrielle und großgewerbliche Risiken ab 10 Mio. Euro VS (kumuliert) bietet die SV IndustriePolice eine individuelle Absicherung im Bereich der Sachrisiken. 2019 wurde die Police erstmalig neu in den Vertragsgrundlagen strukturiert. Zudem wurden neue Produktvarianten geschaffen. Nachdem im Jahr 2020 mit der Version 2.0 bereits ein erstes Update vorgenommen wurde, folgt nun die umfangreiche Variante 2.1.
 

Was wurde geändert?

Im Großen und Ganzen geht es um redaktionelle und fachliche Überarbeitungen. Dabei wurde zum ersten Mal das Grundbedingungswerk angegangen, zudem wurden die Besonderen Vereinbarungen und Bestimmungen (BVBs) aktualisiert. Davon ausgehend wurden auch die Pauschaldeklarationen angepasst. Nach allen Änderungen und Anpassungen ist nun jeweils die Variante 2.1 durchgängig für alle Produktvarianten maßgebend.
 

Allgemeine Bedingungen

Innerhalb der Allgemeinen Bedingungen wurden folgende essenzielle Anpassungen vorgenommen:

  • Leistungserweiterung beim Neuwertanteil: Die SV gewährt diesen auch dann, wenn aus behördlichen Gründen der Wiederaufbau nicht an derselben Stelle stattfinden kann. Bislang war dies auf Deutschland beschränkt. Nun erweitert sich die Leistung auch auf den Wiederaufbau sowie den Erwerb innerhalb der EU.
  • Das Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer wurde rausgestrichen
  • Neu: Es wurde eine Wartezeit von 14 Tagen für Überschwemmungs- und Rückstauschäden mit integriert
  • Die Definition „Sprinkleranlage“ wurde angepasst
  • Das Thema „Terror“ wurde bearbeitet (Der Terrorakt muss sich in Deutschland ereignen und auswirken)
  • Länderausschlüsse wurden erweitert


Besondere Vereinbarungen und Bestimmungen

In den Besonderen Vereinbarungen und Bestimmungen gab es folgende essenzielle Änderungen:

  • Verzicht auf Ersatzansprüche: Neben der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls wurde auch die grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten ergänzt (keine Quotelung bis zu einer Schadenhöhe von 50.000 Euro)
  • Neu: Eine zeitlich begrenzte Updategarantie von 3 Jahren für Leistungserweiterungen wurde integriert
  • Ergänzung bei Einbruchmeldeanlagen: Die Anlage muss nicht zwingend von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannt werden. Es kann sich auch um eine nach qualitativ vergleichbaren Regelwerken anerkannte Einbruchmeldeanlage handeln. Diese kann auch durch einen anerkannten Sachverständigen oder eine gleichermaßen qualifizierte Zertifizierungsstelle gewartet/überprüft/verändert o.Ä. werden.
  • Neu: Transport- und Lagerkosten sind standardmäßig inkludiert
  • Wiedereinschluss von Nässeschäden in Folge undichter Fugen und Abdichtungen
  • Neu: Nutzungs- und Zugangsbeschränkungen in der Ertragsausfallversicherung


Pauschaldeklarationen

Den Änderungen in den Allgemeinen Bedingungen und den BVBs folgend, wurden auch die Pauschaldeklarationen angepasst.
 

Sachversicherung:

 vorherneu
Brandschäden an Dampferzeugungsanlagen, Wärmetauschern, Luftvorwärmern, Rekuperatoren, Rauchgasleitungen, Filter-, REA-, DENOX- und vergleichbaren technischen AnlagenMaximalentschädigung bis 250.000 EuroEntschädigung im Rahmen der Gesamtversicherungssumme
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles und grob fahrlässige Verletzung von ObliegenheitenGrob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bis 250.000 Euro
  • Herbeiführung des Versicherungsfalls bis 250.000 Euro
  • Verletzung von Obliegenheiten bis 50.000 Euro

Neu: Transport- und Lagerkosten

 
  • Je Versicherungsfall bis 25.000 Euro
  • Je Versicherungsjahr bis 100.000 Euro
Neu: Nässeschäden infolge undichter Fugen oder Abdichtungen 
  • 10.000 Euro

 

Ertragsausfallversicherung

Auch hier gab es Anpassungen in den Pauschaldeklarationen.

  1. Verluste durch direkte und indirekte Abhängigkeiten:
    Anpassung der Selbstbeteiligung von 5% der Schadenhöhe, max. 50.000 Euro. bei Rückwirkungsschäden von Zulieferern/Abnehmern
     
  2. Nachhaftung:
    Die bisherige Nachhaftung (30% der Gesamtversicherungssumme) wurde in die Pauschaldeklaration mit aufgenommen.
     
  3. Nutzungs- und Zugangsbeschränkungen:
    Unterbrechungsschäden in Folge von Nutzungs- und Zugangsbeschränkungen sind bis 250.000 Euro neu mitversichert