Neuer ÖRAG-Tarif: Rechtsschutz inklusive 5 Garantien

Mit ihrem neuen Tarif hat die ÖRAG Rechtsschutzversicherung auf die gestiegenen Anforderungen des Marktes und der Kunden reagiert. Hiervon profitieren auch Firmenkunden.

August 2020

Mit ihrem neuen Tarif hat die ÖRAG Rechtsschutzversicherung auf die gestiegenen Anforderungen des Marktes und der Kunden reagiert. Hiervon profitieren auch Firmenkunden. So hat der Verbundpartner der SV SparkassenVersicherung fünf Garantien für noch mehr Sicherheit entwickelt.

Unter anderem können Kunden der ÖRAG jetzt bei Abschluss des neuen Tarifs ihre Selbstbeteiligung reduzieren. Entscheidet sich der Kunde in einem konkreten Rechtsschutzfall für einen von MEINRECHT empfohlenen Anwalt, verringert sich die Selbstbeteiligung um 150 Euro.

Besonders interessant für Neukunden ist die Vorversicherungs-Garantie: Damit Ihr Kunde bei einem Versicherungswechsel zur ÖRAG keine Nachteile hat, sind die versicherten Leistungen des Vorversicherers unter bestimmten Bedingungen drei Jahre mitversichert. Bestandskunden profitieren hingegen von einer Leistungs-Garantie. So gelten bei Umstellung auf den Tarif 2020 alle Leistungen aus vorherigen ÖRAGTarifen uneingeschränkt weiter. Ferner sind der Firmenvertrags-Rechtsschutz und der Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und Versicherungsverträge mit neuen Leistungen zusätzlich versicherbar.

Rechtsschutzversicherungen werden allgemein für Firmenkunden immer interessanter. Denn Unternehmer müssen sich heute mehr denn je auch mit rechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen. Streitigkeiten mit Mitbewerbern, Behörden, Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern können schnell teuer werden. Auch die strengen Datenschutzvorschriften stellen gerade kleinere Betriebe häufig vor Probleme.

Der Firmen-Rechtsschutz der ÖRAG Rechtsschutzversicherung bietet eine Absicherung gegen diese (finanziellen) Unwägbarkeiten. Welche Rechte und Pflichten gelten bei einer Betriebsprüfung? Wann muss eine Firma einen Datenschutzbeauftragten haben? Oder welche Besonderheiten gibt es für die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen?

Firmenkunden benötigen bei rechtlichen Fragen häufig schnelle und verbindliche Auskünfte. Die ÖRAG bietet deshalb – analog zum Privatkundengeschäft – auch für Firmenkunden eine telefonische Erstberatung an. Die Beratungsleistung gilt dabei für alle Rechtsgebiete, also auch für solche, die im gewerblichen Bereich sonst überhaupt nicht versicherbar sind. Für Firmenkunden ist auch die Vermittlung eines Dienstleisters zur Unterstützung im Forderungsservice enthalten. Schließlich führt jede verspätete Zahlung zu finanziellen Belastungen für das fordernde Unternehmen. Der Forderungsservice ist im Vertragsbaustein Arbeitgeber-Rechtsschutz und in jeder Kombination mit diesem Baustein enthalten. Er umfasst unter anderem das Erstellen außergerichtlicher Zahlungsaufforderungen, das Überwachen von Ratenzahlungsvereinbarungen oder auch das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zum Vollstreckungsbescheid nach vorherigem Insolvenzcheck.

Und auch der telefonische Service MEINRECHT, bei dem rund 100 Juristen den Versicherungsschutz prüfen, die Erfolgsaussichten einschätzen und im konkreten Fall die nächsten Schritte mit dem Versicherungsnehmer besprechen, ist beim Firmen-Rechtsschutz inklusive. Bei Bedarf vermittelt MEINRECHT dem Kunden den passenden Rechtsanwalt für eine telefonische Erstberatung oder empfiehlt ihm eine Kanzlei ganz in seiner Nähe.

Immer inklusive: MEINRECHT

 

Erste Hilfe im Rechtsschutzfall
Mit rund 100 Juristen schätzt die ÖRAG die Erfolgsaussichten im konkreten Fall ein, prüft sofort den Versicherungsschutz und bespricht die nächsten Schritte.

Telefonische Rechtsberatung
Immer ohne Selbstbeteiligung: Auf Wunsch vermittelt die ÖRAG die Versicherten an einen Rechtsanwalt zur telefonischen Erstberatung – auch in nicht versicherten Fällen. Anrufen, fragen, fertig!

Anwaltsempfehlung
Auf Wunsch empfiehlt die ÖRAG einen erfahrenen Rechtsanwalt für eine persönliche Beratung ganz in der Nähe.

Mediation
Vertragen statt streiten: In passenden Fällen vermittelt die ÖRAG gerne einen professionellen Konfliktmanager. Immer ohne Selbstbeteiligung!

Forderungsservice
Ihre Mandanten bleiben auf offenen Forderungen sitzen? Gerne vermittelt MEINRECHT auf Wunsch einen renommierten Forderungsservice. Dieser ist im Arbeitgeber-Rechtsschutz enthalten.

SB-Bonus mit Zufriedenheits-Garantie
Wenn der Versicherte sich bei einem Rechtsschutzfall für eine von MEINRECHT empfohlene Kanzlei entscheidet, reduziert sich die Selbstbeteiligung um 150 Euro.

Top-Bewertungen liefern Argumentationshilfe
Dass die ÖRAG in Sachen Rechtsschutz punkten kann, ist von unabhängigen Stellen bestätigt: 2019 wurde sie bereits zum zwölften Mal in Folge von ihren Kunden mit dem begehrten KUBUS-Siegel für Kundenzufriedenheit ausgezeichnet. Und auch das Analyseunternehmen Franke und Bornberg hat den neuen ÖRAG-Tarif 2020 in sein aktuelles Rechtsschutz-Rating aufgenommen und in allen vier Bereichen mit der Bestnote „hervorragend“ (FFF) benotet. Diese Top-Bewertungen können Sie vertrieblich als Argumentationshilfe nutzen.