Neuigkeiten zum Bauherren-Rechtsschutz

Zum Jahreswechsel hat der Bauherren-Rechtsschutz der ÖRAG einige Verbesserungen und Anpassungen erhalten.

Februar 2024

Zum Jahreswechsel hat der Bauherren-Rechtsschutz der ÖRAG einige Verbesserungen und Anpassungen erhalten.

 

So können jetzt private Bauvorhaben bis zu 2,5 Mio. € Bausumme und Wohnobjekte bis 6 Wohneinheiten über den Bauherren-Rechtsschutz versichert werden.

Unser Datenblatt zur Deckung und der Bauherren-Rechtsschutz-Antrag wurden in unserem Maklerportal aktualisiert. Sie finden die Unterlagen unter diesem Link.

Sollten Sie noch die alten Formulare in der Nutzung haben, tauschen Sie diese bitte aus.

Bei Rückfragen steht Ihnen der SV Maklervertrieb wie gewohnt zur Verfügung.