Start unserer Einschlussaktion für Fugenschäden

Wir haben Sie bereits Anfang des Jahres darüber informiert, dass Nässeschäden infolge undichter Fugen oder Abdichtungen kein Bestandteil der Leitungswasserversicherung sind und die SV Ihren Kunden zukünftig eine rechtlich eindeutige und dauerhafte Lösung bieten will.

September 2023

Wir haben Sie bereits Anfang des Jahres darüber informiert, dass Nässeschäden infolge undichter Fugen oder Abdichtungen kein Bestandteil der Leitungswasserversicherung sind und die SV Ihren Kunden zukünftig eine rechtlich eindeutige und dauerhafte Lösung bieten will.

 

Privat- und Agrarkunden

Wie bereits angekündigt, sollen Privat- und Agrarkunden in Form eines Zentralmailings ein Angebot für den Einschluss derartiger Nässeschäden in bestehende Wohngebäude- und Hausrat-Versicherung erhalten. Hierzu werden die Kunden in den kommenden Tagen angeschrieben.

Genaue Informationen zum Ablauf des Mailings und ein Muster des Anschreibens finden Sie im Maklerportal.

Wichtig: Für den Wiedereinschluss benötigen wir bis zum 03.12.2023 von Ihren Kunden die personalisierten Aktionsanträge zurück. Mit Ablauf der Mailingaktion endet die bisher praktizierte Übergangslösung in der Schadenregulierung. Sofern keine Annahme erfolgt ist, besteht zukünftig kein Versicherungsschutz für derartige Schäden.

Damit Sie Ihre Kunden bestmöglich bei der Aktion unterstützen können, haben wir Ihnen im Maklerportal eine Übersicht der betroffenen Verträge zur Verfügung gestellt.
 

Sonstige Kundengruppen

Industrie- und Gewerbekunden, Kommunal- und Sonderkunden sowie Kunden mit wohnungswirtschaftlichen Rahmenverträgen (Hausverwaltergeschäft und Wohnungswirtschaft) mit einer Gebäude- und Leitungswasserversicherung wurden mit der Jahresbeitragsrechnung 2023 darüber informiert, dass sie automatisch den Einschluss derartiger Nässeschäden bis max. 10.000 Euro erhalten.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie Ihren Maklerbetreuer oder Ihre Maklerbetreuerin.