Unverzichtbar im Straßengüterverkehr – die Verkehrshaftungsversicherung

Gehen Transportgüter verloren oder werden beschädigt, haften die Frachtführer dafür. Unsere SV FrachtführerPolice sichert Ihre Kunden umfassend ab.

Oktober 2022

Gehen Transportgüter verloren oder werden beschädigt, haften die Frachtführer dafür. Unsere SV FrachtführerPolice sichert Ihre Kunden umfassend ab.
 

Täglich sind die verschiedensten Transportgüter auf hiesigen und ausländischen Straßen unterwegs. Egal, ob es um Lebensmittel, Kleidung, Möbel oder vieles Weitere geht: die Ware soll unversehrt am Zielort ankommen. Dennoch gehen Transportgüter trotz größter Sorgfalt mal verloren oder werden beschädigt. Eine brenzliche Situation für die Frachtführer, die Güter für fremde Unternehmen transportieren, denn diese haften zwischen dem Zeitpunkt der Übernahme und der Ablieferung. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Verschulden ihrerseits vorliegt oder nicht (Gefährdungshaftung). Kraftfahrzeuge, die fremde Güter transportieren und einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, benötigen gemäß §7 a des Güterkraftverkehrsgesetzes eine Verkehrshaftungsversicherung. In Anbetracht der gesetzlichen Haftung ist sie allerdings auch für Kraftfahrzeuge, die von dieser Pflicht aufgrund ihres Gewichts ausgenommen sind, unverzichtbar.
 

Gesetzliche Haftungsbestimmungen

Als Frachtführer unterliegen Ihre Kunden gesetzlichen Haftungsbestimmungen im Straßengüterverkehr.

Für Transporte innerhalb Deutschlands (HGB) gilt deshalb:

  • Regelhaftung: 8,33 SZR je kg. Dies entspricht rund 10 EUR je kg.
  • Haftungskorridor: 2 bis 40 SZR je kg, sofern rechtswirksam vereinbart.
  • Lieferfristüberschreitung: 3-fache Fracht.
  • Vermögensschäden: 3-facher Betrag, der bei Verlust zu bezahlen wäre.

Für Transporte ins bzw. vom Ausland (CMR) gelten folgende Haftungsbestimmungen:

  • Regelhaftung: 8,33 SZR je kg. Dies entspricht rund 10 EUR je kg.
  • Kabotage (nationales Recht im Ausland).
  • Lieferfristüberschreitung: 1-fache Fracht.
  • Vermögensschäden: 3-facher Betrag, der bei Verlust zu bezahlen wäre.
     

Umfassender Schutz mit der SV FrachtführerPolice

Mit unserer SV FrachtführerPolice bieten wir Ihren Kunden seit dem 1. Januar 2022 einen umfassenden Versicherungsschutz für ihre verkehrsvertragliche Haftung als Frachtführer im Straßengüterverkehr. Sie umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die gegen Ihre Kunden als Auftragnehmer eines Frachtvertrags erhoben werden können.
 

Mitversichert sind folgende Punkte:

  • Regelhaftung von 8,33 Sonderziehungsrecht (SZR) je kg. Dies entspricht rund 10 Euro je kg.
  • Höchstentschädigungsleistung je Schadenereignis 2.500.000 Euro.
  • Alle im Betrieb des Versicherungsnehmers eingesetzten Kraftfahrzeuge.
  • Schadenabwendungs-, -minderungs- und feststellungskosten.
  • Gebotene gerichtliche und außergerichtliche Kosten.
  • Beitrag zur großen Havarie aufgrund einer aufgemachten Dispache.
  • Bergungs-, Beseitigungs- und Vernichtungskosten bis 25.000 Euro.
  • Beförderungsmehrkosten aufgrund Falschbelabelung bis 10.000 Euro.
  • Be- und Entladungsschäden, auch wenn vertraglich nicht geschuldet.

Zusätzlich versicherbar ist z.B.:

  • HGB-Höherhaftung bis zu 40 SZR je kg, sofern mit dem Auftraggeber rechtswirksam vereinbart. Dies entspricht rund 50 EUR je kg.
  • Haftung aus Beförderung von hochwertigen Gütern (z.B. Spirituosen, Tabakwaren, Unterhaltungselektronik).
  • Haftung aus Beförderung von Umzugsgut, Schwergut und Kranarbeiten sowie abzuschleppenden und zu bergenden Gütern.
  • Höherhaftung von Kurier-, Express- und Paketdiensten (KEP-Dienste).
  • Haftung aus Beförderung fremder Container und Wechselbrücken.
  • Haftung aus Beförderung fremder Anhänger, Auflieger, Trailer und Chassis.
  • Haftung aus Lohnfuhren.
     

Kunden aus der finanziellen Haftung nehmen

Stehen Sie Ihren Kunden beratend zur Seite und bieten Sie ihnen einen umfassenden finanziellen Schutz gegen Haftungsansprüche – mit der SV FrachtführerPolice. Für weitere Fragen und Unterlagen kontaktieren Sie gerne Ihren Maklerbetreuer.