Update in der MaschinenPolice

Mit Beginn des neuen Jahres wurden Verbesserungen in unserer MaschinenPolice aufgenommen.

Januar 2023

Mit Beginn des neuen Jahres wurden Verbesserungen in unserer MaschinenPolice aufgenommen.

 

Was hat sich geändert?

 

Für fahrbare und transportable Geräte:

  • Neuwertentschädigung im Totalschadenfall für die ersten 12 Monate nach Erstinbetriebnahme 
  • Begrenzung des Selbstbehaltes bei Abhandenkommen 

bisher: 10%, mind. vereinbarter SB 

neu: 10%, mind. vereinbarter SB, max. 10.000 EUR 

 

Für fahrbare und transportable Geräte sowie für stationäre Maschinen:

  • Erhöhung der Grenze für den sofortigen Reparaturbeginn von 5.000 EUR auf 10.000 EUR. 
  • Klarstellung der Regelung für den zeitlichen Selbstbehalt für die Kostenübernahme von Ersatz-/Mietgeräten.
  • Die bisherige Individualklausel zur Begrenzung der Mindestentschädigung von 50% bei fahrbaren und transportablen Geräten für Maschinen mit einem Alter von max. 10 Jahren wurde in die Besonderen Vereinbarungen übernommen.

 

Die überarbeiteten Bedingungen und Produktinformationen finden Sie in unserem Maklerportal unter diesem Link.

Für Anfragen steht Ihnen Ihre Maklerdirektion gerne wie gewohnt zur Verfügung.