Update in der MaschinenPolice
Mit Beginn des neuen Jahres wurden Verbesserungen in unserer MaschinenPolice aufgenommen.
Januar 2023
Mit Beginn des neuen Jahres wurden Verbesserungen in unserer MaschinenPolice aufgenommen.
Was hat sich geändert?
Für fahrbare und transportable Geräte:
- Neuwertentschädigung im Totalschadenfall für die ersten 12 Monate nach Erstinbetriebnahme
- Begrenzung des Selbstbehaltes bei Abhandenkommen
bisher: 10%, mind. vereinbarter SB
neu: 10%, mind. vereinbarter SB, max. 10.000 EUR
Für fahrbare und transportable Geräte sowie für stationäre Maschinen:
- Erhöhung der Grenze für den sofortigen Reparaturbeginn von 5.000 EUR auf 10.000 EUR.
- Klarstellung der Regelung für den zeitlichen Selbstbehalt für die Kostenübernahme von Ersatz-/Mietgeräten.
- Die bisherige Individualklausel zur Begrenzung der Mindestentschädigung von 50% bei fahrbaren und transportablen Geräten für Maschinen mit einem Alter von max. 10 Jahren wurde in die Besonderen Vereinbarungen übernommen.
Die überarbeiteten Bedingungen und Produktinformationen finden Sie in unserem Maklerportal unter diesem Link.
Für Anfragen steht Ihnen Ihre Maklerdirektion gerne wie gewohnt zur Verfügung.