Gebäudewertermittlung: 5 typische Fehler bei der Nutzung von „Wert14“

Wie war das doch gleich mit den Gebäudeumringen?! Warum ist der Gebäudetyp falsch? Wir haben die häufigsten Fehler bei der Nutzung von „Wert14“ zusammengetragen.

März 2022

Wie war das doch gleich mit den Gebäudeumringen?! Warum ist der Gebäudetyp falsch? Wir haben die häufigsten Fehler bei der Nutzung von „Wert14“ zusammengetragen.


Gebäudewertermittlungen sind komplex. Um Maklerinnen und Makler bei der Ermittlung der korrekten Versicherungssumme von gewerblich genutzten Gebäuden bis 10 Mio. Euro zu unterstützen, bietet die SV SparkassenVersicherung das Wertermittlungsprogramm „Wert14“ vom Dienstleister SkenData an. Dieses nutzt moderne Geoinformatik und hat Zugriff auf die Liegenschafts- und Katasteramtsdaten von mehr als 51 Mio. Gebäuden in Deutschland. Zudem werden amtliche 3D-Gebäudedaten und Luftbilder ausgewertet, um realitätsnahe Gebäudebilder zu erstellen. Maklerinnen und Makler, die bei der SV akkreditiert sind, können über das SV Maklerportal auf das Wertermittlungsprogramm zugreifen. Für eine kostenlose Nutzung ist die vorherige Teilnahme am Webinar „Wertermittlung mit der SV“ notwendig.


In unserem Artikel zur einfachen und haftungsfreien Wertermittlung haben wir bereits die häufigsten allgemeinen Fragen und Fragen rund um die Nutzung von „Wert14“ zusammengetragen.


Um häufige Fehlerquellen in der Anwendung von „Wert14“ zu vermeiden, führen wir in diesem Artikel die häufigsten Fehler auf.

 

  1. Gebäudeumringe werden nicht geteilt

    Wenn Gebäude ihre Bauweise, Höhe, Dachform oder den Gebäudetypen ändern, muss der Gebäudeumring in einzelne Positionen geteilt werden. Diese einzelnen Positionen können dann individuell bewertet werden. Komplexe Gebäude mit unübersichtlichen Grundrissen oder mit einem großen Bauarten- und Nutzungsmix sollten nicht mit "Wert14" bewertet werden.
     

  2. Auswahl des falschen Gebäudetyps

    In der Versicherungsbranche werden für die Beitragsberechnungen auch immer die Betriebsarten herangezogen. Daher entsteht hier oft eine Verwechslung bei der Bewertung der Versicherungswerte. In der Versicherungswertermittlung wird auf Basis des Gebäudetyps bewertet, nicht die derzeitige Nutzung ist entscheidend. So sollte z. B. eine zum Wohngebäude umgenutzte Kirche auch weiterhin als Kirche bewertet werden. Da im Schadenfall eben diese hochwertige Bausubstanz wieder hergestellt werden muss. Ein Fitnessstudio z.B. kann sowohl in einem Wohn- und Geschäftshaus aber auch in einer Lagerhalle zu finden sein. Komplexe Gebäude oder Sonderbauten können häufig nicht eindeutig einem Gebäudetypen zugeordnet werden (z. B. Passagen, Spielotheken).
     

  3. Hochwertige denkmalgeschützte Gebäude werden mit „Wert14“ bewertet

    In Wert14 sind sehr pauschale Zuschläge für den Denkmalschutz hinterlegt. Im Einzelfall kann ein historisches Gebäude so unterbewertet oder auch überbewertet werden. Nur einfache denkmalgeschützte Objekte sollten mit Wert14 bewertet werden. Für komplexe Objekte empfehlen wir die Beauftragung eines Sachverständigen, z. B. die SV CUBE GmbH.
     

  4. Gebäudeumringe und Gebäudehöhen werden kritiklos übernommen & nicht plausibilisiert

    Das Wert14-Programm bewertet auf Basis von behördlichen Daten. Diese können unter Umständen veraltet oder unpassend sein. Daher sollten die von Wert14 erstellten Gebäude-Avatare immer an die Realität angepasst werden. Wir empfehlen, grundsätzlich das Objekt zu besichtigen und alle wertrelevanten Daten aufzunehmen.
     

  5. Die mit dem Gebäude verbundenen Einbauten (Zusatzausstattungen) werden in der Bewertung vergessen

    Diese machen aber u. U. einen erheblichen Anteil der Gebäudesumme aus. Werden sie vergessen, entsteht eine Unterversicherung. Eine klare Trennung der Gebäudebestandteile und der Betriebseinrichtungen bzw. des Inhalts ist hier besonders wichtig. Werden diese bei unterschiedlichen Versicherern eingedeckt, können Einbauten oder Inhaltsbestandteile vergessen werden.