Kfz-Tarife und Flottengeschäft: Planungssicherheit und klare Prozesse für den Jahreswechsel

Oktober 2026

Die SV SparkassenVersicherung stellt ihre Kraftfahrtsparte mit moderaten Anpassungen im Neugeschäft, risikogerechter Bestandsarbeit und transparenten Spielregeln für das Flottengeschäft verlässlich auf. Erfahren Sie hier alle wichtigen Details zu Tarifen, digitalen Rechnern und Abläufen.

Der Kfz-Versicherungsmarkt bleibt auch in diesem Jahr herausfordernd: Steigende Stundenverrechnungssätze, teurere Ersatzteile und hochsensible Fahrzeugsensorik treiben die Schadenkosten branchenweit weiter in die Höhe. Trotz marktweiter Beitragsanpassungen bewegen sich viele Versicherer laut GDV-Prognosen nach wie vor an der Rentabilitätsgrenze. Um Vermittlerinnen und Vermittlern auch in diesem Umfeld verlässliche Rahmenbedingungen und ein wettbewerbsfähiges Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten, stellt die SV frühzeitig die Weichen für das Neugeschäft und den anstehenden Jahreswechsel.

Um Vermittlerinnen und Vermittlern auch in Zukunft verlässliche Kapazitäten und ein stabiles Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten, führt die SV zum 1. Oktober 2026 moderate Tarifanpassungen im Pkw-Neugeschäft ein und schafft frühzeitig transparente Rahmenbedingungen für den anstehenden Jahreswechsel.

 

Wettbewerbsfähiges Pkw-Neugeschäft ab 1. Oktober 2026

Für das Neu- und Ersatzgeschäft mit Vertragsbeginn ab dem 1. Oktober 2026 passt die SV das Tarifniveau im Pkw-Bereich maßvoll an. Simulationen über den Gesamtbestand zeigen, dass die SV im Marktvergleich weiterhin mit einem attraktiven Preis-Leistungs-Gefüge positioniert bleibt.

Im Mittel belaufen sich die Anpassungen im Vergleich zum bisherigen Verkaufstarif auf:

  • Kraftfahrt-Haftpflicht (KH): +2,8 %

  • Vollkasko (VK): +5,0 %

  • Teilkasko (TK): +8,0 %

 

Bestandsanpassungen zum 1. Januar 2027 im Überblick

Für den Bestand greift zum 1. Januar 2027 eine Beitragsanpassung (BAP), die auf Stabilität und Verursachungsgerechtigkeit ausgelegt ist:

  • Pkw-Tarife: Die Anpassung erfolgt erneut auf einzelvertraglicher Ebene. Ziel ist es, ertragreiche Verträge zu schützen und Beiträge verursachungsgerecht am tatsächlichen Risiko auszurichten. Daraus ergeben sich beitragsgewichtete, durchschnittliche Anpassungen von 9,5 % in KH, 12,5 % in VK und 12,2 % in TK. Verträge mit Beginn ab dem 02.01.2026 sind von der BAP ausgenommen.

  • Nicht-Pkw-Tarife: Für alle weiteren Wagniskennziffern (ausgenommen Anhänger und Oldtimer) gilt eine lineare Anpassung von 5,0 % in KH sowie jeweils 7,0 % in VK und TK. Für Oldtimer erfolgt eine Anpassung von 9,0 % in KH sowie jeweils 11,0 % in VK und TK.

  • Klein- und Agrarflotten: Für Flotten im Stufen- und Verlaufsmodell greift eine lineare Anpassung von 8,0 % in KH, VK und TK (ausgenommen Verträge mit Beginn ab 02.01.2026).

Kleinflotten digital berechnen: NAFI, VEMA und Excelrechner nutzen

Für die Tarifierung und den Abschluss von Kleinflotten setzt die SV auf schlanke Prozesse:

  • Berechnung über Maklerrechner: Kleinflotten können schnell und unkompliziert über die gängigen Branchenrechner von NAFI und VEMA kalkuliert und beantragt werden. Außerdem bietet die SV einen Excelrechner zum Download im Maklerportal an.

  • Fahrzeuganzahl beachten: Individuelle Stückbeitragsmodelle stehen erst ab einer Bestandsgröße von mindestens 50 Fahrzeugen zur Verfügung. Kleinflotten unterhalb dieser Schwelle werden über die Rechner bzw. über das bewährte Stufen- und Verlaufsmodell eingedeckt.

 

Klare Spielregeln und Vorab-Service für Flottenkunden

Um Maklerinnen und Makler im Jahresendgeschäft optimal zu unterstützen, setzt die SV auf frühzeitigen Dialog und verlässliche Kriterien:

  • Große Flottenverbindungen (ab 25.000 Euro Bruttojahresbeitrag): Für diese Verträge bietet die SV an, die finale Umstufung bereits vor der Jahresrechnungsschreibung verbindlich abzustimmen. Voraussetzung ist die Einreichung einer vollständigen Anfrage bis spätestens Anfang Oktober 2026 an KR-Vertrieb@sparkassenversicherung.de.

  • Prognoseschreiben als Beratungsinstrument: Nutzen Sie die unterjährigen Prognoseschreiben, um gemeinsam mit Ihren Gewerbekunden Handlungsoptionen zu besprechen. In vielen Fällen kann beispielsweise ein gezielter Schadenrückkauf verhindern, dass ein Vertrag im Deckungsmodell ungünstiger eingestuft wird.

  • Kriterien für Beitragsprüfungen: Die lineare BAP von 8,0 % dient als Inflationsausgleich und ist gesetzt. Bei Flotten mit einer günstigen Schadenquote (unter 60 % im 5-Jahres-Zeitraum inkl. lfd. Jahr bzw. einer Gesamtkunden-Schadenquote von maximal 50 %) prüft das Fachteam auf Anfrage gerne vertragsindividuelle Milderungen der Stufung.

Weitere Informationen zur Kleinflottenversicherung finden Sie im SV Maklerportal.