Schutzversicherung: Neue Produktvariante der SV IndustriePolice 2.1

Die lokale Versicherung von Unternehmen im Ausland birgt oft Deckungslücken zum deutschen Vertrag. Nicht so mit der SVIP-Schutzversicherung.

September 2022

Die lokale Versicherung von Unternehmen im Ausland birgt oft Deckungslücken zum deutschen Vertrag. Nicht so mit der SVIP-Schutzversicherung.
 

Mit dem Update der SV IndustriePolice 2.1 (SVIP 2.1) zum 12. September gehen auch zwei neue Produktvarianten einher. Es handelt sich um die Feuerrohbau- und die Schutzversicherung. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit der SVIP-Schutzversicherung. Am Ende folgt eine Verlinkung zum Artikel zur Feuerrohbauversicherung.
 

Wie funktioniert die SVIP-Schutzversicherung?

Werden Risiken im Ausland über eine lokale Police und einen lokal ansässigen Versicherer abgesichert, ergeben sich daraus zwangsläufig so genannte Bedingungs- und Summendifferenzen gegenüber der SV IndustriePolice in Deutschland. Ziel der Schutzversicherung ist es, den Versicherungsumfang der Tochtergesellschaften im Ausland an den deutschen SVIP-Vertrag anzugleichen und damit die Bedingungs- und Summendifferenzen auszugleichen. Die Schutzversicherung versichert genau diese Differenzen innerhalb von zwei Deckungsformen:

  • Deckungsdifferenz-Versicherung (DIC/DIL)
  • Finanzinteresse-Versicherung (FinC).
     

Wann kann eine Schutzversicherung vereinbart werden?

Die SVIP-Schutzversicherung können Sie für Ihre Kunden als Zusatz bei der SV abschließen, wenn der deutsche SVIP-Vertrag (Mastervertrag) bereits bei der SV SparkassenVersicherung besteht.
 

Welchen Deckungsumfang hat die SVIP-Schutzversicherung?

Der Deckungsumfang der Schutzversicherung wird in der Regel an den Umfang des deutschen SVIP-Vertrages (Mastervertrag) angeglichen. Die individuelle Situation Ihres Kunden steht hierbei im Vordergrund, so dass ein differenzierter Deckungsumfang (versicherte Gefahren, Entschädigungsgrenzen, etc.) sinnvoll sein kann.
 

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Damit Versicherungsschutz besteht, muss für das versicherte Tochterunternehmen eine lokale Sach- und/oder Ertragsausfallversicherung bei einem im lokalen Markt zugelassenen Versicherer im Ausland abgeschlossen sein.

Der Versicherungsumfang (Bedingungen, Versicherungssummen und Entschädigungsgrenzen) des lokalen Vertrags muss dem deutschen SVIP-Vertrag (Mastervertrag) insoweit entsprechen, wie dies lokal möglich ist. Versicherungsschutz besteht nur für die Gefahren, die auch durch die lokale Police versichert sind.
 

Wichtige Informationen

  1. Für die SVIP-Schutzversicherung fertigen wir einen eigenständigen Zusatzvertrag aus.
  2. Dieser Zusatzvertrag ist rechtlich selbstständig, jedoch ist er an das Vertragsschicksal des deutschen SVIP-Vertrages (Mastervertrag) gekoppelt.
  3. Wir erfassen für Sie in der Schutzversicherung alle ausländischen Tochterunternehmen und deren Versicherungsorte.
  4. Im Schadenfall wird automatisch geprüft, ob eine Entschädigung über die Deckungsdifferenz-Versicherung (DIC/DIL) oder über die Finanzinteresse-Versicherung (FinC) erfolgen kann.

Wichtig: Sprechen Sie Ihren zuständigen Maklerbetreuer oder Underwriter an, um die individuelle Absicherung Ihres Industriekunden mit Auslandsbezug genau analysieren und absichern zu können. Alle Infos zur zweiten neuen Produktvariante, der SVIP Feuerrohbau, gibt es in diesem Artikel.