Ein Schadenfall bedeutet für Versicherte oft Stress und Unsicherheit. Umso wichtiger ist eine schnelle und strukturierte Schadenmeldung. Als Makler können Sie Ihre Kunden unterstützen und dazu beitragen, dass Schäden besser geprüft und reguliert werden können. Dazu zählt etwa, dass Schäden so früh wie möglich gemeldet werden, die Unterlagen vollständig sind, Fotos und weitere Dokumentationen vorhanden sind, notwendige Erstmaßnahmen eingeleitet wurden und Rückfragen zeitnah beantwortet werden. Je vollständiger die Informationen vorliegen, desto schneller kann eine Prüfung und Regulierung erfolgen.
Bei der SV SparkassenVersicherung sieht der optimale Ablauf folgendermaßen aus:
1. Schaden schnellstmöglich melden
Je früher ein Schaden gemeldet wird, desto schneller können notwendige Maßnahmen eingeleitet werden. Für Schäden bis 100.000 Euro stehen verschiedene Meldewege zur Verfügung:
per E-Mail an service.schaden@sv.de unter Angabe der Vertragsnummer
telefonisch über die bekannten Service-Nummern
schriftlich an die bekannten Anschriften der SV
Bei Schäden über 100.000 Euro bitten wir um eine schnellstmögliche telefonische Kontaktaufnahme oder direkte Meldung an die zuständigen Mitarbeitenden.
Weitere Infos dazu hier!
Wichtig für eine schnelle Bearbeitung:
Vertragsnummer angeben
Schadenhergang möglichst konkret beschreiben
Fotos und vorhandene Unterlagen direkt mitsenden
Kontaktdaten eines Ansprechpartners mitteilen
2. Erstmaßnahmen abstimmen und Schaden begrenzen
Nach Eingang der Schadenmeldung erfolgt die Abstimmung über das weitere Vorgehen. Ziel ist es, Folgeschäden möglichst zu vermeiden und notwendige Sofortmaßnahmen einzuleiten. Je nach Schadenart können beispielsweise folgende Maßnahmen notwendig sein:
Leckortung und Trocknung bei Leitungswasserschäden
Notabdichtungen nach Sturm- oder Hagelschäden
Sicherungsmaßnahmen am Gebäude
Wichtige Informationen und Checklisten
3. Prüfung und Bearbeitung des Schadens
Im nächsten Schritt erfolgt die fachliche Bearbeitung des Schadens durch die SV. Dazu gehören insbesondere:
Erfassung des Schadens
Prüfung des Versicherungsschutzes
Anforderung weiterer Unterlagen
gegebenenfalls Beauftragung von Dienstleistern
gegebenenfalls Einschaltung eines Regulierers oder Regulierungsbüros
Ab einer Schadenhöhe von 5.000 Euro wird in der Regel ein hauseigener Regulierer eingesetzt.
4. Terminabstimmung über den Makler
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Terminabstimmung über den betreuenden Makler. Dadurch bleibt die Kommunikation für alle Beteiligten transparent und koordiniert. Je nach Schadenbild kann zusätzlich ein Sachverständiger hinzugezogen werden, um die Schadenhöhe zu ermitteln, die Schadenursache festzustellen und notwendige Maßnahmen zu bewerten. Die Begleitung des Schadens durch einen hauseigenen Regulierer wird sichergestellt.
5. Entschädigung und Abschluss
Nach Abschluss der Prüfung erfolgt die Auszahlung der Entschädigung im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes. Im Anschluss prüft die SV gegebenenfalls Regressmöglichkeiten gegenüber verursachenden Dritten.
Weitere hilfreiche Hinweise zum Verhalten bei Sturm- und Hagelschäden finden Sie hier:
Schaden-Tipps der SV SparkassenVersicherung