Veränderte Mitversicherungsmöglichkeiten von Schäden durch Terrorakte ab 01.01.2026

Februar 2026

Nachdem die Bundesregierung die Staatsgarantien um weitere fünf Jahre verlängert hat, ist die Einbringungsgrenze bei EXTREMUS zum Jahresbeginn auf 50 Millionen Euro gestiegen.  

 

Der Schutz gegen Sach- und Betriebsunterbrechungsschäden infolge in Deutschland begangener Terrorakte war beim Spezialversicherer EXTREMUS bisher ab einer Gesamtversicherungssumme (GVS) von 25 Millionen Euro möglich. Seit dem 1. Januar 2026 liegt diese Grenze im Neugeschäft bei 50 Millionen Euro. Bestandsschutz genießen bestehende Policen noch für eine dreijährige Übergangsfrist, also bis zum 31. Dezember 2028. Danach wird EXTREMUS generell keine Risiken mit einer GVS von weniger als 50 Millionen Euro mehr zeichnen.

Was wird unter Neugeschäft und unter GVS genau verstanden?

Als Neugeschäft gelten für die EXTREMUS nicht nur Risiken, für die es im Vorjahr keinen Vertrag über die EXTREMUS gab, sondern auch Bestandsverträge, bei denen eine Summensteigerung von mehr als 5 Millionen Euro vorgenommen wird. Die GVS bildet die Summe aller je Vertrag bzw. Einzelrisiko/-objekt deklarierten Positionen, von Gebäuden über Inhalt bis hin zu Ertragsausfall.Zur Ermittlung der GVS bleiben die Summen für die pauschal versicherten Kosten, die Vorsorge/Höherhaftung und die Nachhaftung unberücksichtigt.

Wie sieht die Versicherungslösung der SV aus?

Für kommunale, industrielle und gewerbliche Risiken mit einer GVS unter 50 Millionen Euro bietet die SV als Erstversicherer den Einschluss von Terrorschäden gegen einen Beitragszuschlag an. Bei einer höheren GVS ist die Versicherung gegen Terrorakte bei der EXTREMUS möglich. Im Summensegment unterhalb von 10 Millionen Euro werden Schäden durch Terrorakte nicht automatisch mitversichert, sondern werden bedingungsseitig zunächst generell ausgeschlossen. Ein Wiedereinschluss ist aber möglich.  

Was gilt bei Sammelverträgen und Sonderkunden?

In Sammelverträgen der Kundensegmente Kommunen, Kirchen, Wohnungswirtschaft und Real-Estate können – unabhängig von der GVS des Sammelvertrages – Einzelobjekte mit einer Objekt-Versicherungssumme unter 50 Millionen Euro ebenfalls gegen Schäden durch Terrorakte mitversichert werden.  

Wo gibt es Antworten auf Rückfragen?

Wenden Sie sich bei Rückfragen zur Mitversicherung von Terrorakten bitte an Ihre gewohnten Ansprechpartner, die Ihnen gerne weiterhelfen.