Vermögensschadenhaftpflicht: Diese Vorteile bietet die Kooperation mit Allcura

Überzeugen Sie Ihre Kunden mit einer Vielzahl versicherbarer Tätigkeiten, Sonderlösungen für komplexe Risiken und einem exzellenten Service.

Juli 2023

Überzeugen Sie Ihre Kunden mit einer Vielzahl versicherbarer Tätigkeiten, Sonderlösungen für komplexe Risiken und einem exzellenten Service.

 

Wie heißt es so schön: „Nobody’s perfect“. Fehler sind menschlich und passieren. Im beruflichen Umfeld können schon kleine Planungs- oder Rechenfehler zu enormen Schäden führen, die das Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Zum Beispiel dann, wenn ein verrutschtes Komma hohe Schadensersatzanforderungen nach sich zieht. Besser, Ihre Kunden sind auf der sicheren Seite - mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VH). Diese ist für Berufsstände wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wohnimmobilienverwalter sogar Pflicht.

 

Spezialist als Kooperationspartner

Zusammen mit unserem Kooperationspartner, der Allcura Versicherungs-AG, bieten wir Ihren Kunden eine umfangreiche, individuell anpassbare Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an. Diese umfasst einen ausgeprägten Katalog zeichenbarer Risiken, die Bereitstellung höherer Versicherungssummen und eine exzellente Servicequalität. Gewährleistet werden können diese Merkmale nicht nur durch die Spezialisierung und das Knowhow rund um das Thema VH seitens beider Kooperationspartner.

Dabei bietet die Vermögensschadenhaftpflicht eine optimale Lösung für eine Vielzahl von Betriebsarten und Tätigkeiten:

  • Gläubigerausschüsse und Insolvenzverwalter
  • Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, Wohnungsbaugesellschaften
  • Rechtsanwälte, Steuerberater,
  • Verwaltungsbeiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften, Baubetreuer und Bauträger
  • Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte
  • Verbände und Kammern
  • Gutachter und Sachverständige

Eine detaillierte Auflistung aller Berufsstände finden Sie auf dem Informationsblatt „Versicherbare VH-Risiken“ im Maklerportal.

Die breite Zielgruppe der Berufsstände sowie ein umfangreicher Deckungsinhalt, die Vielzahl zeichenbarer Risiken und Sonderlösungen für komplexe Risiken eröffnen Ihnen neue akquisitorische Ansätze für das Neu- und Bestandskundengeschäft.

 

Die Vermögensschadenhaftpflicht als Pflichtversicherung

Darüber hinaus lohnt es sich vor allem die Zielgruppe in den Fokus zu nehmen, für die die Vermögensschadenhaftpflicht eine Pflichtversicherung darstellt. Dazu zählen z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Häufig sind deren bestehenden Pflichtversicherungen ungepflegt und veraltet. Als Ansatz können Sie Anschlussversicherungen anbieten, um den Versicherungsschutz zu aktualisieren oder auch eine komplett neue Grunddeckung.

Achtung: Bei Wirtschaftsprüfern sind ausschließlich Anschlussdeckungen möglich, da die für die Grunddeckung erforderliche unmaximierte Versicherungssumme nicht angeboten wird.

Eine weitere, neue Zielgruppe sind die Berufsbetreuer. Seit dem 01.01.2023 müssen sich berufliche Betreuer bei der zuständigen Betreuungsbehörde registrieren. Voraussetzung dafür ist eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro pro Versicherungsfall und 1 Mio. Euro pro Versicherungsjahr. Ehrenamtliche Betreuer sind von dieser Pflicht ausgeschlossen. Für sie haben die Bundesländer jeweils eine Sammelhaftpflichtversicherung abgeschlossen.

 

Kontakt und Angebote

Sie haben Interesse an einem Angebot? Dieses erhalten Sie vom VH-Team unter VH-FS5@sparkassenversicherung.de.

Für weitere Fragen kontaktieren Sie gerne Ihre Maklerbetreuerin oder Ihren Maklerbetreuer.