Der Druck wächst: Wie werden Elementarschäden künftig versichert?

Oktober 2025

Infolge des Klimawandels steigen die Naturgefahren-bedingten Schadenssummen rasant an. Abgesichert ist indes nur gut jedes zweite Wohngebäude in Deutschland. Die Pläne der schwarz-roten Koalition zur Behebung dieses Missstands bergen noch einige Fragezeichen.

Auch wenn der Klimawandel politisch zuletzt etwas ins Hintertreffen geraten ist, haben die daraus erwachsenden Bedrohungen keineswegs nachgelassen. Eher im Gegenteil: Das Tempo der Erderwärmung überrascht viele Klimaexperten. Die mittlere Temperatur in Deutschland liegt heute bereits um 1,6 Grad über der von 1881. Um 8 Prozent haben seither die Jahresniederschläge zugenommen. Und die unselige Entwicklung gewinnt erst langsam an Fahrt – die gängigen Prognosen gehen von einer steilen Zunahme von Extremwetterereignissen wie Stürmen und Starkregen aus.

„Folgen des Klimawandels werden immer spürbarer“

In den Bilanzen der Versicherer zeichnet sich der Trend bereits ab. So blieb der Schadenaufwand durch Naturgefahren in den vergangenen 20 Jahren nur 2 Mal unter der Marke von 3 Milliarden Euro; zwischen 1980 und 2000 waren es noch 12 Mal. „Die Folgen des Klimawandels werden auch bei uns immer spürbarer“, warnte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen bei der Vorstellung der Schadensstatistik für 2024. Diese weist Starkregen- und Überschwemmungsschäden von 2,6 Milliarden Euro aus, der langjährige Durchschnitt liegt bei 1,6 Milliarden.

Auch die SparkassenVersicherung registriert eine deutliche Risikozunahme. Die Jahre mit Spitzenwerten bei den Elementarschadenleistungen häufen sich: Die Jahre 2021, 2023 und 2023 gehören zu den schlechtesten Jahren, die die SV in ihrer langen Historie zu verkraften hatte.

Pflichtversicherung nicht in Sicht

Prävention und Klimafolgenanpassung werden vor diesem Hintergrund immer wichtiger. Dazu gehört nicht zuletzt eine hinreichende Absicherung des Wohngebäudebestands, der hierzulande aktuell nur zu 57 Prozent gegen Elementarschäden versichert ist. Die aktuelle Regierung möchte dies ändern und hat dies im Koalitionsvertrag verankert. Ideen sind, dass Wohngebäudepolicen zukünftig lediglich zwingend mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden, während Bestandsverträge um diesen Zusatzbaustein erweitert werden sollen, sofern der Versicherungsnehmer nicht widerspricht (Opt-out). Flankiert werden soll diese Nachversicherungsoffensive mit einer staatlichen Rückversicherung.

Offen bleibt einstweilen, wie genau die staatliche Rückversicherung ausgestaltet sein soll. Zudem wird mehr Prävention nötig sein. Der Gesetzgeber hat mithin noch viel zu tun, um das sinnvolle Anliegen in ebenso sinnvolle praktische Politik zu übersetzen. Als Dialogpartner steht die Versicherungswirtschaft im weiteren Gesetzgebungsprozess mit ihrem Know-how gern bereit, wie auch der SparkassenVersicherungs-Vorstandsvorsitzende und Präsident der Öffentlichen Versicherer Andreas Jahn kürzlich gegenüber einer Vertreterin des Bundesjustizministeriums betonte: „Es geht uns darum, dass wir Lösungen finden, damit alle Menschen den Versicherungsschutz bekommen, auch zu bezahlbaren Prämien, im Rahmen eines Gesamtkonzeptes. Da haben wir exakt das gleiche Ziel.“