Lithium-Ionen-Akkus: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt

Die Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus nimmt zu. Allerdings bergen diese einige mögliche Gefahren. Helfen Sie Ihren Kunden bei der Schadenprävention.

Dezember 2022

Die Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus nimmt zu. Allerdings bergen diese einige mögliche Gefahren. Helfen Sie Ihren Kunden bei der Schadenprävention.

 

Die Verbreitung von Lithium-Ionen-Akkus hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Sie finden sich in jeglichen Bereichen des täglichen Lebens, z.B. in Handys, Notebooks, Elektrowerkzeugen, Gartengeräten, Fahrrädern – und nicht zu vergessen in Autos. Dementsprechend nimmt auch die Lagerung, Herstellung und Verarbeitung von Lithium-Ionen-Akkus im industriellen bzw. gewerblichen Bereich zu. Häufig fehlt Gewerbetreibenden allerdings das Bewusstsein für das Gefahrenpotenzial, das von Lithium-Ionen-Akkus ausgehen kann. Bei einem ordnungsgemäßen Gebrauch und Einhaltung entsprechender Sicherheitsregeln sind Lithium-Ionen-Akkus als unbedenklich zu betrachten. Ist das allerdings (unbewusst) nicht der Fall, können sich einige, nicht unbeachtliche Gefahren ergeben.

 

Enormes Energiepotenzial: Fluch und Segen zugleich

Lithium-Ionen-Akkus sind enorm leistungsfähig und können sehr viel Energie speichern und freisetzen. Genau da liegt allerdings auch das Problem. Durch den hohen Energiegehalt bergen sie die Gefahr zur Selbstentzündung in Verbindung mit einer sehr schnellen Brandausbreitung. Diese Gefahren ergeben sich bspw. durch mechanische Beschädigungen, Kurzschlüsse der elektrischen Anschlüsse oder einer falschen Ladung wie einer Überladung. So ist auch ein zeitlich verzögertes Einsetzen eines Brandes durch innere Schädigungen noch einige Stunden nach einer mechanischen Beeinträchtigung möglich. Hinzu kommt, dass es bislang keine Löschsysteme für Lithium-Ionen-Akkus gibt. Da der Energiegehalt derart hoch ist, können die Akkus nicht durch Wasser gelöscht werden. Zudem erzeugt der Akku seinen eigenen Sauerstoff und beinhaltet brennbare Stoffe, was ebenfalls problematisch für die Feuerwehr ist. Denn, normalerweise werden Brände durch Kühlen oder Sauerstoffentzug gelöscht. Bei Lithium-Ionen-Akkus ist beides nicht möglich, da die Feuerwehr zum einen nicht zum Kühlen an den Akku herankommt und zum anderen kein Sauerstoff entziehen können, weil die Akkus beim Verbrennen ihren eigenen Sauerstoff bilden.

 

Prävention ist alles – Helfen Sie Ihren Kunden dabei

Mit der Sach- und Ertragsausfalldeckung innerhalb der SV Firmen- oder IndustriePolice können Unternehmen Gebäude, bewegliche Sachen oder Warenvorräte absichern. Darin beinhaltet sind auch Lithium-Ionen-Akkus: Egal, ob als solche, die an Automobilhersteller geliefert werden oder als solche, die in Arbeitsgeräten wie Handkreissägen, Akkuschraubern oder anderen Maschinen verbaut sind. Damit ist es allerdings nicht getan. Besser ist, präventiv zu denken und möglichen Schäden vorzubeugen. Denn, ist erstmal ein Brand durch Lithium-Ionen-Akkus entstanden, kann dieser schnell auch auf andere Gegenstände oder Gebäudeteile übergreifen und der Schaden wird undenkbar hoch.

Als Maklerin oder Makler können Sie bei Ihren Kunden ein Bewusstsein für mögliche Gefahren, die von Lithium-Ionen-Akkus ausgehen, schaffen. So können viele unnötige Schäden verhindert und die Sachwerte Ihrer Kunden erhalten werden. Zur Unterstützung stellt Ihnen die SV SparkassenVersicherung übersichtliche Risikomerkblätter zur Verfügung. In diesen werden Maßnahmen und Sicherheitsregeln zur Prävention erläutert. Sind Unternehmen weder an der Herstellung noch an der Lagerung oder Verarbeitung von Lithium-Ionen-Akkus beteiligt, können sie dennoch an anderen Stellen mit den Akkus in Berührung kommen. Beispielsweise beim Laden von E-Firmenwagen oder -Fahrrädern. Durch die finanzielle Förderung vom Staat nimmt die Verwendung in Firmen immer weiter zu. Auch dazu haben wir Risikomerkblätter erstellt, die über das richtige Laden von E-Fahrzeugen informieren.

 

Der SV Risikoservice vor Ort

Bereits bei der Risikoerfassung in den Ausschreibungsunterlagen sollten entsprechende Gefahren, die von Lithium-Ionen-Akkus ausgehen können, erfasst werden. So können unsere Risikoingenieure und Underwriter die Risiken besser beurteilen und entscheiden, ob zusätzlich eine Risikoerfassung beim Kunden vor Ort notwendig ist, um spezielle Maßnahmen zur Prävention zu ergreifen. Da jedes Unternehmen unterschiedliche Gefahren birgt, sind hier individuelle Schutzkonzepte gefragt. So kann z.B. nicht jedes Lager gleichbehandelt werden. Lagert ein Unternehmen ausschließlich Lithium-Ionen-Akkus oder werden auch andere Waren in derselben Halle gelagert? Aus welchen Materialien bestehen die anderen Waren? Hier gibt es gewaltige Unterschiede im Gefahrenpotenzial. Prinzipiell legen unsere Risikoingenieure bei einer Vor-Ort-Besichtigung ihr Augenmerk auf drei Bereiche:

Organisatorischer Brandschutz: Hier geht es um Abschnittsbildungen und brandlastfreie Zonen – genauer gesagt um Lagerflächen, Lagerhöhen und Abstände zu brennbaren Materialien. Das heißt, wir besprechen mit dem Kunden, wo er Lithium-Ionen-Akkus lagert, auf welcher Fläche, in welcher Höhe, etc. und wie er verhindern kann, dass andere Produkte im Ernstfall anfangen zu brennen. Zudem werden Mitarbeitende hinsichtlich des Umgangs mit defekten Akkus geschult. Ziel des organisatorischen Brandschutzes ist die fachgerechte Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus.

Baulicher Brandschutz: Hier geht es um bauliche Abtrennungen durch feuerhemmende oder feuerbeständige Bauteile sowie um Lagerorte, Brandschutztore, -türen und -wände. Ziel ist es, das Übergreifen eines Brandes zu verhindern.

Anlagentechnischer Brandschutz: Hier geht es um eine Brandfrüherkennung durch entsprechende Brandmeldeanlagen, entsprechende Löschtechnik sowie eine brandlastspezifische Ausrichtung der Löschtechnik. Ziel ist das Kühlen und Eindämmen eines Brandes.

 

Informieren Sie Ihre Kunden

Nutzen Sie Ihr Wissen und stehen Sie Ihren Kunden beratend zum Thema Lithium-Ionen-Akkus zur Seite. Schaffen Sie ein Bewusstsein für eventuelle Gefahren und händigen Sie Ihren Kunden gerne die entsprechenden Risikomerkblätter aus. Wenn Sie Fragen zu Risiken haben, die bspw. über diese Merkblätter hinausgehen, kontaktieren Sie gerne Ihren Maklerbetreuer oder Ihre Maklerbetreuerin – diese übernehmen gerne die Weiterleitung an einen Underwriter.

Für weitere Informationen belesen Sie sich auch gerne im „Schadenprisma“, das durch die Öffentlichen Versicherer im Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) herausgegeben wird oder direkt auf den Seiten des IFS.